«Gelegenheit macht Diebe!» Wer einen Gast vom Ausland in die Schweiz einladen möchte, weiss in der Regel, dass gerade in Drittweltländern das Ticketgeld schnell ein Jahreseinkommen darstellen kann – ein Vermögen also! Der Anreiz, das erhaltene Ticketgeld «viel
sinnvoller» anzulegen (kranke Mutter, Hauskauf, Schuldentilgung usw.), liegt auf der Hand und ist auch verständlich.
Senden Sie also besser kein Ticketgeld in ferne Länder, wenn Sie Ihren Gast tatsächlich sehen wollen! Fragen Sie besser uns, ob hier die
Buchungsmöglichkeit für eine umgekehrte Flugfolge besteht! Ein PTA-Ticket bedeutet, dass das Ticket hier gebucht und bezahlt, aber im Ausland – meist bei der Airline – ausgestellt und abgeholt werden kann. Dadurch kann eine Geldforderung bei Annullation gewöhnlich auch
nur wieder bei uns in der Schweiz erfolgen, resp. dieses Ticket kann vor Ort normalerweise nicht zu Geld gemacht werden.
Fragen Sie uns nach den Möglichkeiten. Die Preise entsprechen in aller Regel den Wettbewerbsbedingungen im entsprechenden Land, wo sie häufig teurer sind, als bei uns. Wesentliche Preisvorteile haben Sie deshalb nicht.
Nebenbei: Wir empfehlen unbedingt den Abschluss unserer schweizerischen Gästeversicherung (Krankheit/Unfall). Im Schadenfall kommen Sie so schnellstmöglich zu Ihrem Guthaben, ohne dass es über das Ausland angefordert werden muss.
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