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Verlangen Sie auf Wunsch die Regelungen des Veranstalters!
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1. Verbindlich oder unverbindlich?
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Jede Buchung ist verbindlich. Es genügt eine mündliche Zusage am Telefon, ein Fax oder auch ein E-Mail.
Ohne gegenteilige Angaben haben Sie die preisgünstigste Klasse (Economy- oder Touristenklasse) mit unveränderlichem Datum gewählt.
Sollte man ausnahmsweise eine unverbindliche Reservation gemacht haben, wird diese spätestens am 15.Tag automatisch in eine verbindliche Buchung umgewandelt, wenn vorher keine gegenteilige Meldung eingegangen ist.
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Mit Ihrer Kontaktaufnahme erklären Sie sich gleichzeitig zu telefonischen Aufzeichnungen einverstanden, die bei Fragen und Unklarheiten herangezogen werden können. Wenn Sie eine E-Mail Adresse, eine mobile
Telefonnummer mit SMS für Kurzmeldungen oder ein Faxgerät bekannt gegeben haben, werden diese von Ihnen ebenfalls als Kommunikationsmittel anerkannt. Dadurch ermöglichen Sie eine schnelle, unkomplizierte Buchung oder Kommunikation. Stellen
Sie aber bei wichtigen oder dringenden Mitteilungen doppelt sicher, dass die Meldung angekommen ist.
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2. Änderungen jederzeit vorbehalten
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Die Preise, Taxen, Fristen und Bedingungen können jederzeit ändern, besonders solange ein Ticket nicht 100 % bezahlt und ausgestellt (gedruckt oder elektronisch bereitgestellt) worden ist.
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Die Bestätigung des Reisebüros bezieht sich immer nur auf den Buchungstag. Sie haben deshalb die Wahl, kundenfreundliche Zahlungsfristen mit einer möglichen Änderung bis zur tatsächlichen Ticketausstellung in Kauf zu nehmen oder
ein Ticket sofort zu zahlen, damit
Preis, Taxen, Fristen und Bedingungen
wie bestätigt möglichst erhalten bleiben.
Wenn Sie also möchten, verlangen Sie nach der vollständigen Zahlung ausdrücklich auch das Ticket. Das Reisebüro ist sonst berechtigt, trotz Zahlung das Ticket nicht sofort auszustellen, weil dies auch
einen Nachteil hat: Je nach Bedingung des Tickets ist eine Annullation oder Umbuchung dann nicht mehr möglich und auf jeden Fall teurer, als wenn das Ticket noch nicht ausgestellt worden wäre.
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3. Haftung
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Das Reisebüro vermittelt zwischen Ihnen als Kunden und einem Anbieter.
In jedem Fall haften die einzelnen Anbieter für Ihre Angebote und Leistungen selber.
Beachten (oder verlangen) Sie stets die übergeordneten Bestimmungen der Anbieter, welche anderslautende Angaben vom Reisebüro automatisch ersetzen oder ergänzen.
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3 a)
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Linienflug
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Bei Flugtickets haften also die Linienfluggesellschaften für die vertragliche Erfüllung. Es ist (vor allem bei vierstelligen Flugnummern) möglich, dass eine andere Fluggesellschaft als angegeben fliegt, das berechtigt zu keinem Rücktritt oder
Preisnachlass, genauso wie Sie keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz geltend machen können. Wenn es Ihnen wichtig ist, fragen Sie schon bei der Buchung, ob es sich um sogenannte Codeshare-Flüge handelt oder ob die Airline voraussichtlich
die ganze Strecke mit der eigenen Flotte fliegt. Die Haftung liegt bei Code-Sharing normalerweise bei der
Hauptfluggesellschaft als Vertragsgesellschaft.
Sicherheit: Nicht alle Airlines sind gleich sicher oder entsprechen dem internationalen Sicherheitsstandard: Informieren Sie sich. Besonders bei wenig bekannten Airlines, bei Airlines aus Krisenländern, oder bei Airlines aus Ländern, die sich als terroristische Ziele eignen, kann eine Vorabklärung sinnvoll sein.
über aktuelle Gefahren aller Länder informiert das EDA Telefon 031 / 322 22 22.
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3b)
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Weitere Anbieter & Pauschalreisen
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Sollten Sie weitere Einzelleistungen (Hotelübernachtung, Versicherung, Automiete usw.) beanspruchen, haftet ebenso der jeweilige Anbieter für sich selber.
Ausnahme: Bei einer Pauschalreise im Sinne des Gesetzes (zum Beispiel: 3 Wochen alles inklusive Fr. 1999.--) wird auch der Veranstalter verpflichtet. Er hat dann für das Reisepaket als Ganzes in erster Linie zu garantieren. Die Pauschalreise erkennt man hauptsächlich dadurch, dass für verschiedene Leistungen nur ein Preis aufgeführt ist.
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3c)
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Internet-Reservation
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Bei Leistungen die Sie nicht dem Reisebüro, sondern dem Anbieter direkt bezahlen, dem Reisebüro aber die Anmeldung übertragen (z.B. eine Direktreservation via Internet), entsteht keine Vermittlung, sondern eine kostenpflichtige Dienstleistung ohne jegliche Haftung oder
Gewähr. Alle Angaben die das Reisebüro dafür von Ihnen benötigt, wird ungeprüft an die (unbekannten) Dritten weitergegeben, auch Kreditkartennummern. Prüfen Sie die Bedingungen und den Anbieter. Internetformulare werden in Ihrem Namen und mit Ihrer Adresse,
aber durch das Reisebüro ausgefüllt übermittelt.
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3 d)
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Versand
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Es ist normalerweise möglich, alle Dokumente weltweit selber im Internet herunter zu laden und auszudrucken. Die Unterlagen sind wenige Tage nach Ihrer Zahlung bereit. Sie können auch im Reisebüro abgeholt werden. Ohne gegenteiligen Vermerk bei der Buchung ist es der
Wunsch (und das Risiko) des Auftraggebers, die Dokumente per A-Post zu erhalten. Machen Sie eine Meldung, wenn 10 Tage vor Abflug die Unterlagen fehlen.
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4. Ihre Pflichten beim Linienflug
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Beim Linienflug sind Sie, anders als bei der Pauschalreise, frei und darum selber verantwortlich.
Weil Sie die Reise selbständig zusammenstellen und ein Ticket hier, das andere dort kaufen können,
braucht das Reisebüro die Details nicht zu kennen, auch wenn es Ihnen behilflich ist. Sie haften schlussendlich selber für alle Formalitäten, Einschätzungen und die Vorbereitung.
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4a)
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Einreiseformalität
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Selbstverständlich ist das Reisebüro bei Fragen für Sie da. Sofern in der Bestätigung Angaben zu den Einreisevorschriften gemacht werden, sind die Infos jedoch unverbindlich, der neueste Stand ist nicht garantiert!
Es wird normalerweise nur das Endziel berücksichtigt, keine Zwischenlandungen oder Etappenziele. Zudem wird davon ausgegangen, dass Sie als Ferientourist befristet einreisen, ein Weiter- oder Rückflugticket haben oder noch kaufen werden, einen
Schweizer Pass besitzen, der noch 6 Monate über die Rückreise hinaus gültig ist und genügend finanzielle Mittel vorweisen können. (Web-Infos auch unter:
www.derreisefuehrer.com)
Erkundigen Sie sich vor allem bei den betreffenden ausländischen Vertretungen über...
Neueste Einreisevorschriften und Unruhen im Land
Pass, nötige
Gültigkeitsdauer
Visum oder Transitvisum und Bearbeitungsdauer (teils über 4 Wochen!)
In manchen Ländern ist ein Transitvisum auch bei einer Zwischenlandung nötig!
Impfungen und Zollformalitäten
Wetterverhältnisse, Katastrophen
Machen Sie ausdrücklich darauf Aufmerksam, wenn Sie keinen
Schweizer Pass besitzen. Ihre Buchung und Zahlung kann später nicht von diesen Punkten abhängig gemacht werden.
Informieren Sie sich also vor der Buchung. Die Abklärung ist für jedes Land nötig, wo Sie Boden betreten. In vielen Ländern benötigen Sie ein Rück- oder Weiterreise-Flugticket, um einreisen zu können!
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4b)
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Gesundheitsangaben / Schwangerschaft
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Wer reisen will muss gesund sein. Melden Sie dem Reisebüro spätestens bei der Buchung, wenn Sie an einer Krankheit leiden und andere Passagiere oder sich selber irgendwie gefährden könnten. Frauen müssen eine Schwangerschaft angeben. Ohne gegenteilige Notiz
in der Buchungsbestätigung geht das Reisebüro davon aus, dass Sie für eine Flugreise befähigt sind! Je nach Zustand müssen Sie vorab eine Bestätigung bei der Airline einholen. Wird ansonsten der Transport später abgelehnt oder
verunmöglicht, entstehen bis 100% Annullierungskosten.
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4c)
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Prüfpflicht
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Überprüfen Sie nach dem Erhalt der Tickets oder nach der Bereitstellung der E-Tickets nochmals alle Daten und Angaben; besonders Ihren Namen, die Gültigkeitsdauer, resp. die Abflugsdaten. Informieren Sie
sich 24 Stunden vor jedem Abflug im Internet oder bei der Airline, ob sich die Abflugzeiten nicht geändert haben.
Das Reisebüro informiert Sie normalerweise über die geltenden allgemeinen Normen und Richtlinien der Internationalen Fluggesellschaften. Abweichungen sind je nach Airline immer möglich! Falls ein bestimmter Punkt besonders wichtig für Sie ist, informieren Sie sich
bitte zusätzlich bei der betreffenden Fluggesellschaft. Beachten Sie ebenso das maximale Gepäckgewicht von meistens 20 Kg. Fragen Sie die Fluggesellschaft, wenn Sie etwas nicht verstehen, z.B. englische Texte oder Abkürzungen oder falls Sie mehr
Gewicht oder sperriges Gepäck haben. Bei abweichenden Angaben zwischen Ticket und der Buchungsbestätigung, zählen immer die Angaben auf dem Ticket, resp. die Anweisungen der Fluggesellschaft!
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4d)
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Rückbestätigung
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Keine Bestätigung brauchen Sie für den ersten Abflug, also den Hinflug (sofern der Abflug in dem Land erfolgt, wo das Ticket ausgestellt wurde, was üblich ist).
Machen Sie aber für Rückflüge oder Weiterflüge immer eine Rückbestätigung (engl. reconfirm resp. confirm), auch dann, wenn dies nicht zwingend verlangt wird. Das heisst, Sie lassen im betreffenden Land das Hauptbüro der Airline wissen, dass Sie am gebuchten Tag tatsächlich
weiter- oder zurückfliegen werden und die Gesellschaft bestätigt hingegen Ihre Reservation. Sonst kann es leicht passieren, dass Ihr Platz an einen anderen Passagier vergeben wird! Fragen Sie gleichzeitig, ob die Flugzeiten verschoben wurden.
Geben Sie eine Rückruf-Telefonnummer für den Notfall (z.B. Flugplanänderung) an.
Die Telefonnummer der Fluggesellschaft im betreffenden Land finden Sie immer bei den Informationsunterlagen im Flugzeug (auf der Rückseite des
Vordermann-Sitzes). Auch Ihr Hotel wird die aktuelle Telefonnummer haben und das "reconfirm" erledigen. Normal soll dies spätestens 3 Tage vor dem Weiter-/Rückflug gemacht worden sein, kann aber meist auch wesentlich früher erfolgen.
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4e)
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Check-In
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Denken Sie daran, spätestens 2 Stunden vor Ihrem Abflug das Gepäck aufzugeben und die Platzkarte (Fenster, Gang) einzuholen, resp. befolgen Sie stets die Anweisungen der Airline. Die Flughafentaxe wird gewöhnlich mit der Gepäckaufgabe fällig und kann schnell noch 30 oder 40 Franken und mehr verschlingen (Kleingeld in ortsüblicher Währung bereithalten). Mindestens die Taxe für die Schweiz zahlen Sie mit
der Reisebüro-Rechnung bereits im voraus.
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5. Zahlungskonditionen
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Ohne anderslautende Angaben ist jede Zahlung mit Einzahlungsschein oder in bar und mit der Buchung zu begleichen.
Wann immer möglich werden längere Fristen, die genau berechnet werden, gewährt, jedoch unter Änderungsvorbehalt,
weil die Fluggesellschaft jederzeit die Ticketausstellung verlangen kann, was plötzlich eine Zahlung innert nur 24 Stunden verlangt.
Generell ist es wichtig, dass alle Zahlungsfristen exakt eingehalten werden. Manche Tickets müssen an einem bestimmten Tag ausgestellt sein. Bei Verspätung ab nur einer Stunde kann unter Umständen ein höherer Tarif zur Anwendung kommen, oder die Fluggesellschaft kann
dann das Ticket automatisch, ohne Vorwarnung, auf Ihre Kosten annullieren.
Es folgt kein Erinnerungsschreiben. Die aus einer Verletzung der Fristen oder geänderten Fristen entstandenen Mehrkosten werden Ihnen übertragen.
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Bestandteil der Konditionen ist Punkt-2: «Änderungen jederzeit vorbehalten».
Eine Zahlung muss zum angegebenen Datum überprüfbar im Reisebüro eingetroffen sein! Bei Zahlungsüberweisungen dauert das in der Regel mindestens 2-3 Werktage, bis die Anzeige auf dem Konto erscheint! Bei
sehr kurzfristigen Terminen ist die Barzahlung im Büro oder eine Expressanweisung mit sofortiger Anzeige und Beleg
unerlässlich.
Informieren Sie das Reisebüro bei verpasstem Termin unverzüglich. Es ist sonst berechtigt, die Buchung auf Ihre Kosten zu annullieren.
Bei manchen Aktionen oder Discounttickets verlangt die Fluggesellschaft die Zahlung gleichentags mit der Zusage. Es kann in der Regel dennoch eine Frist von 24 Stunden gewährt werden. Es ist Sache des Auftraggebers, die Zahlung fristgerecht (z.B. per Express oder in bar) zu begleichen und dem Reisebüro anzuzeigen, resp. zu belegen.
Jede
Zahlung oder Teilzahlung wird generell immer für die älteste noch offene Rechnung
verwendet, auch wenn diese aus einer anderen Buchung (Hotel, Versicherung, Touren, anderer Flug o.ä.) resultiert.
Zu den individuellen Zahlungskonditionen und Nebenkosten klicken Sie bitte oben rechts auf «kontakt» und danach auf «Reisebüro-Nebenkosten».
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6. Umbuchung
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Ohne gegenteilige Angaben haben Sie fix gebucht und kein Anrecht auf eine Umbuchung!
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Ist eine Umbuchung möglich, so ist sie vor dem Abflug normalerweise kostenpflichtig, auch dann, wenn die Rückflugumbuchung vor Ort gratis sein sollte. Bei deutlicher Angabe eines Umbuchungstarifs, kann dies besonders bei Discountpreisen oder Aktionen auch nur den Hin- oder aber nur den Rückflug betreffen. Erkundigen Sie sich.
Eine Umbuchung ist generell nur möglich, solange das Datum im gleichen Preisbereich liegt und auch freie Plätze verfügbar sind. Es muss sich dabei immer um die gleiche Fluggesellschaft, Strecke und Preisklasse handeln. Wenn das Ticket bereits ausgestellt wurde, kann es teurer werden! Für spätere Rückflugumbuchungen im Ausland gehen Sie bitte direkt zur Airline!
Zu den individuellen Umbuchungs- und Nebenkosten klicken Sie bitte oben rechts
auf «kontakt» und danach auf «Reisebüro-Nebenkosten».
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7. Annullierung
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Generell kann jederzeit zu den Stornierungsbedingungen annulliert werden!
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Wenn die vorliegenden Bedingungen im Internet nicht einsehbar waren oder nicht der Absprache entsprechen, resp. nicht bekannt waren, kann innert 24 Stunden seit der Zusage kostenlos annulliert werden. Die Bedingungen gelten als bekannt, wenn diese bereits aus früheren Buchungen vorgelegen haben.
Ausgeschlossen von einem kostenfreien Rücktritt ist eine Aktion oder eine Expressbearbeitung, weil normalerweise eine unverzügliche Handlung des Reisebüros nötig ist.
Die Kosten einer Auftragsstornierung werden in der Bestätigung bekannt gegeben. Sofern nichts schriftlich festgehalten ist oder bei Unklarheiten beträgt die
Annullierung...
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mind. Fr. 60.-- bis maximal Fr. 180.- vor der Ticketausstellung
100 % nach der Ticketausstellung/Bereitstellung
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100 % bei "No Show" (zu spätes eintreffen oder Datumsirrtum)
Bei Annullierung oder Umbuchung ist eine schnellstmögliche Mitteilung unabdingbar. Ihr Notfallruf muss von uns bestätigt werden. Wenden Sie sich sonst zusätzlich an die Fluggesellschaft, wenn der Abflug innert 72 Stunden stattfindet. Am Wochenende ist nur noch der Airportschalter der Airline, 2 Std. vor Abflug erreichbar. Es ist wichtig, dass der Sitzplatz für andere Passagiere spätestens dann freigegeben werden kann.
Erfolgt eine Annullierung, nachdem das Ticket bereits ausgestellt worden ist, kann es mehrere Monate bis zu einer Rückzahlung dauern, weil die Fluggesellschaft am Heimatstandort alles erst absegnen muss. Der Weg, Reisebüro, Broker,
Fluggesellschaft, Heimatstandort und alles wieder zurück, dauert.
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Sonstiges
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Gerichtsstand ist der Geschäftssitz unseres Reisebüros gemäss Adresse.
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